Hausordnung


§ 1 Aufgaben des Hauses

  1. Das Gemeindezentrum dient der Erfüllung kirchlicher, religiöser, kultureller und gesellschaftlicher Zwecke der katholischen Kirchengemeinde Christus König. Es steht im Rahmen dieser Zweckbestimmung der Gesamtheit der Katholischen Kirchengemeinde mit ihren Gruppierungen bevorzugt zur Mitbenutzung offen.
  2. Die Untergeschossräume stehen der Jugendarbeit zur Verfügung; ihre Inanspruchnahme wird in einer besonderen Benutzerordnung geregelt.
  3. Räume des Gemeindezentrums können in Zeiten, in denen sie von der Katholischen Kirchengemeinde Christus König nicht benötigt werden, an Dritte überlassen werden. Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass die vorgesehenen Nutzungen nach Art, Inhalt und Abwicklung mit der Zweckbestimmung vereinbar sind und ohne die Gefahr einer Beschädigung des Gemeindezentrums oder sonstiger Nachteile für die Kirchengemeinde durchgeführt werden können. In strittigen Fällen wird mit dem Pfarrer und/oder dem Verwaltungsausschuss entschieden.

§ 2 Hausrecht

  1. Der Pfarrer übt das Hausrecht aus; dieser kann es an Dritte delegieren. In Abwesenheit des Pfarrers übt der Hausmeister das Hausrecht aus.
  2. Der Hausmeister ist verantwortlich für die Einhaltung der Hausordnung. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.

§ 3 Fremdvermietung

  1. Die Anmeldung für Vermietungen erfolgt beim Pfarramt. Die Raumbelegung wird mit der Unterzeichnung des Mietvertrages durch den Nutzer und Vermieter sowie der Zahlung des vereinbarten Betrages im Mietvertrag verbindlich.

§ 4 Nutzungsbestimmungen 

  1. Bei allen Veranstaltungen sind vom Benutzer die einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen (Jugendschutzgesetz, Versammlungsstättenverordnung, Polizeistunde, Melde-und Zahlungspflicht gegenüber der GEMA, etc.) zu beachten, soweit diese anzuwenden sind. Außerdem sind die Regelungen der Stadt Fellbach zum Schutz der Nachtruhe in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr am Folgetag zu beachten.
  2. Jeder Mieter benennt beim Abschluss des Mietvertrags eine verantwortliche, rechtsfähige Person (Mindestalter 25 Jahre). Diese ist für die gesamte Nutzungsdauer anwesend.
  3. Eine Änderung der Bestuhlung von Räumen erfolgt in Abstimmung mit dem Hausmeister.
  4. Durch die Veranstaltung dürfen weder Aktivitäten in den anderen Räumen noch die Nachbarschaft gestört werden. Sie soll im Regelfall bis spätestens 24.00 Uhr an Wochentagen und 1.00 Uhr am Samstag und Sonntag beendet sein. Ausnahmen sind bei der Anmeldung einvernehmlich mit dem Hausherrn abzustimmen.
  5. Für die Garderobe sowie für mitgebrachte Gegenstände wird seitens der Kirchengemeinde keine Haftung übernommen.
  6. Im gesamten Gemeindezentrum besteht Rauchverbot.

§ 5 Sorgfaltspflicht

  1. Sämtliche Räume sowie die beweglichen und unbeweglichen Einrichtungsgegenstände sind schonend zu benutzen und pfleglich zu behandeln. Besondere Sauberkeit wird bei der Benutzung der Toiletten und der sanitären Anlagen erwartet.
  2. Drohende oder entstandene Schäden in Räumen, an Fenstern, Türen, Lampen, Geräten, Geschirr, Tischen, Stühlen, Beamer, Verstärker, Mikrophon und sonstigen beweglichen und unbeweglichen Einrichtungsgegenständen sind unverzüglich dem Hausmeister bzw. dem Pfarrbüro zu melden.
  3. Die Mieter sind verpflichtet, auf einen sparsamen und den Notwendigkeiten entsprechenden Energieverbrauch (Wasser, Heizung, Beleuchtung, Strom) zu achten.
  4. Die an Mieter zur Benutzung überlassenen Räume sind nach Beendigung der Veranstaltung besenrein zurückzugeben.Verunreinigungen jeder Art sind rückstandsfrei und fachgerecht zu entfernen.Überlassene Einrichtungsgegenstände sind vollständig und in tadellos gereinigtem Zustand aufgeräumt zu übergeben. Die Übergabe erfolgt durch die vom Mieter benannte Vertrauensperson an den Hausmeister.

Die Hausordnung wurde vom Verwaltungsausschuss am 25.02.2016 beschlossen und ersetzt alle vorherigen Hausordnungen.

 

Hausordnung Katholisches Gemeindezentrum Oeffingen 2016