Grundpflegerische Leistungen nach SGB XI und XII

Fühlen Sie sich wohl?!

Um sich wohlfühlen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, z. B.:

  • man braucht frische Luft zum Atmen,
  • man muss Essen und Trinken,
  • man muss die Toilette regelmäßig aufsuchen,
  • man braucht Sicherheit,
  • man muss sich ausruhen und schlafen,
  • man muss sich regelmäßig waschen und sauber kleiden,
  • man muss sich regelmäßig bewegen,
  • man braucht ein ordentliches Zuhause,
  • man braucht Mitmenschen um soziale Kontakte und Bindungen aufbauen zu können,
  • man braucht Motivation zum Leben,
  • man hat Ansprüche auf die Berücksichtigung individueller Bedürfnisse,
  • man möchte selbständig bleiben und wieder werden.

Arten der Grundpflegerischen Leistungen und Ihre Bedeutung

Grundpflegerische Leistungen sind so notwendig, wie die Luft zum Atmen und das tägliche Brot. Erst durch Ihre Anwendung können wir Mensch sein und am täglichen Leben teilnehmen bzw. unsere Selbständigkeit bewahren oder nach einer Erkrankung wieder erlangen.

Mit zunehmenden Alter und nach Eintreten einer Pflegebedürftigkeit können körperliche Einschränkungen eintretetn, die das Durchführen der grundpflegerischen Leistungen einschränken oder sogar verhindern. In diesen Fällen ist man auf Hilfe von Außen angewiesen

Unsere Pflegefachkräfte unterstützen Sie, wenn Sie auf Hilfe von Außen angewiesen sind, damit Sie Ihre Selbständigkeit wieder erlangen können und wenn das nicht mehr möglich ist, dass Sie zumindest ein Teil Ihrer Selbständigkeit wieder gewinnen.