Impressum

 

Seelsorgeeinheit der Kirchengemeinden

  • St. Johannes Evangelist Fellbach
  • Zur Allerheiligsten Dreifaltigkeit Schmiden
  • Christus König Oeffingen
  • Katholische Italienische Gemeinde Fellbach

 

Die Seelsorgeeinheit Fellbach wird vertreten durch den administrativ leitenden Pfarrer Dr. Amedeus Macha

Anschrift:

Telefon:

Fax:

E-Mail:

Internet:

Pfarrer-Sturm-Strasse 4
70734 Fellbach

0711 / 95 79 06 - 0

0711 / 95 79 06 - 10

Amedeus.Macha@drs.de

www.katholiken-fellbach.de


Ortsteil Fellbach und Sozialstation St. Vinzenz

Kirchengemeinde St. Johannes Evangelist Fellbach
Katholische Italienische Gemeinde Maria Regina Fellbach

 

 
Ortsteil Schmiden

Kirchengemeinde Zur Allerheiligsten Dreifaltigkeit Schmiden

Für die Webseiten der Kirchengemeinde ist verantwortlich gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: 

Name: Pastoralreferent Martin Wunram

E-Mail: Martin.Wunramkatholiken-fellbach.de

 

Ortsteil Oeffingen

Kirchengemeinde Christus-König Oeffingen 
Für die Webseiten der Kirchengemeinde ist verantwortlich gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:

Name:

E-Mail:

 

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§ 23 KunstUrhG 
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

  1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte
  2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen
  3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben
  4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient. Versammlungen, Aufzüge u.Ä. Wer an öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, der muss damit rechnen, dass diese fotografiert werden und die Teilnehmer anbei gleich mit. Dabei wird der im Gesetz verwendete Begriff der „Versammlungen und Aufzüge“ recht weit verstanden. Es unterfallen ihm Menschenansammlungen, deren Teilnehmer den kollektiven Willen haben, etwas gemeinsam zu tun.

Bsp: Darunter fallen Demonstrationen, Sportveranstaltungen, Rockkonzerte, öffentliche Kongresse und ähnliches. Bei Trauerzügen, Hochzeitsgesellschaften u.ä. ist zu differenzieren: diese unterfallen der Abbildungsfreiheit nur insoweit, als sie in der Öffentlichkeit stattfinden.

Anm.: Kirchliche Veranstaltungen, zu denen die allgemeine Öffentlichkeit eingeladen ist, wie auch öffentliche Gottesdienste, sind im rechtlichen Sinne öffentliche Veranstaltungen. Im Einzelfall kann jedoch der Geistliche darum bitten, von Fotografien abzusehen, um nicht im Blitzlichtgewitter den Gottesdienst zu stören. Die Kirchengemeinde hat allerdings die Möglichkeit in Absprache bestimmten Personen dennoch ein Fotografenrecht zu erteilen.